2 Suchergebnisse



  • SR
    Kann bei § 267 StGB eigentlich der Aussteller die Urkunde verfälschen?

    Bitte Beschreibung eingeben

    Bei § 267 StGB geht es vornehmlich um das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit der Urkunde. Eine Urkunde ist unecht, wenn der nach außen ersichtliche und der tatsächliche Aussteller auseinanderfallen. Wenn nun aber der Aussteller seine Urkunde verändert, ist die Urkunde nach wie vor echt.

    Weiterlesen

  • SR
    § 267 StGB und die unechte Urkunde

    Enger und weiter Beschaffenheitsbegriff

    In § 267 StGB wird vor allem das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit einer Urkunde geschützt, und zwar unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit, um welche es bei § 271 StGB geht. Was ist nun aber eine Urkunde und wann ist sie unecht?

    Weiterlesen

 
Die JURACADEMY ist Dein persönlicher Begleiter durch Dein Jurastudium 
– vom ersten Semester bis zum Staatsexamen.

Jetzt sofort weiterlernen


Mit dem passenden
Einzelkurs


Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen


Jetzt entdecken!

Mit dem passenden
Kurspaket


Für das erste und das zweite Staatsexamen


Jetzt entdecken!

Mit dem passenden
Klausurenkurs


Für die Klausuren im ersten Staatsexamen


Jetzt entdecken!

Mit dem passenden
Übungstrainer


Für die Wiederholung im Schnelldurchlauf


Jetzt entdecken!